Herbst und Winter für Rad- und Fußwege

Vermatschter Wirtschaftsweg

Nun beginnt sie wieder; die Zeit der vermatschten Wirtschaftswege. Und bald folgen auch wieder die Rad- und Fußwege, die leider nicht vom herabfallenden Laub gereinigt und somit zu gefährlichen Rutschbahnen werden.

Das Thema der teils komplett versauten Wirtschafts- und Feldwege ist ein großer Streitpunkt. Die motorisierten Nutzer der Wege, die Landwirte und landwirtschaftlichen Lohnunternehmer, argumentieren, dass diese Wege für die Bewirtschaftung von Feldern, Äckern und Wiesen vorbestimmt sind. Andererseits aber sind diese Wege öffentliche Wege, also für den öffentlichen Straßenverkehr freigegeben, und somit auch entsprechend zu warten und zu pflegen. Viele Wirtschaftswege sind als notwendige Teile des Radroutennetzes aus geschildert. Und damit werben die Kommunen dann als radfreundliche Region. Es gibt aber viele Menschen, die nicht nur im Sommer mit dem Rad fahren, sondern das ganze Jahr über. Vielen Menschen sind darauf angewiesen, dass Wege instandgehalten werden.

Aber selbst das funktioniert bei benutzungspflichtigen Radwegen entlang von Kreis-, Land- und Bundesstraßen nicht. Wie sollte es dann auf den Wirtschaftswegen funktionieren?

Das obige Bild zeigt einen "leicht" vermatschten Wirtschaftsweg am Rande von Kleinenbroich. Nach getaner Feldarbeit wird dieser Weg einfach sich selber und den Selbstreinigungskräften der Natur, also Regenfällen, überlassen. Radfahrer und Fußgänger, Menschen im Rollstuhl, Spaziergänger mit Rollatoren und Kinderwagen, müssen sich jetzt, und demnächst wieder, durch teils Zentimeter dicken Matsch quälen.

In Deutschland, zumindest in den Gegenden, in denen ich früher als auch heute mit dem Rad unterwegs bin (kompletter Niederrhein von der niederländischen Grenze bis hoch nach Köln), hat sich an dem Verhalten der Landwirte und anderer Verursacher nichts geändert.

Blick man jedoch wieder mal über den "Zaun" bzw. über die nicht mehr wirklich vorhandene Grenze zu unseren niederländischen Nachbarn, so wird man total verdreckte Straßen sehr selten vorfinden. Das kann ich auch aus eigener Erfahrung sagen und bestätigen. In den Niederlanden sieht man die Auswirkungen des Verkehrskonzepts, welches vor vielen Jahrzehnten aufgelegt und stringend umgesetzt wurde. Nicht nur die Verkehrsführung ist so ausgestaltet, dass alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt sind, sondern es ist auch die Pflicht der Landwirte und der Lohnunternehmer, verdreckte Straßen unmittelbar, oder sogar noch während der Arbeiten auf den Feldern und Äckern, vom Dreck zu befreien und Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Oftmals sieht man schon Kehrmaschinen oder Traktoren mit einer Kehrvorrichtung am Rande der Felder stehen.

Wer sich in den Niederlanden daran nicht hält, wird empfindlich bestraft.

Diese scharfen Regelungen sucht man in Deutschland vergeblich. Fußgänger und Radfahrer haben keine Lobby und müssen sehen, wie sie durchkommen. Dass Wirtschaftswege sogar Teil der vielen Radrouten sind, nützt nicht viel, wenn man sie nicht befahren kann. Denn verunfallt ein nicht motorisierter Verkehrsteilnehmer auf diesen Strecken, weil er aus-/wegrutscht, hat er die Alleinschuld und die Beweislast liegt allein bei dem Verunfallten für mögliche Schadensersatzansprüche.

Im Grunde genommen gilt das auch für die demnächst wieder zur Rutschbahn mutierenden Rad-/Gehwege, wenn das Laub nicht entfernt wird, sondern fest-/festgefahren wird. Auf den Straßen wird es solche Situationen nicht geben. Dort wird sofort gehandelt und gereinigt. Und oftmals so, dass das Laub einfach rechts und links auf die angrenzenden Geh-/Radwege geschoben und geblasen wird. Und dann schließt sich der Kreis, denn auch auf Rad-/Gehwegen sind viele Autos und LKW unterwegs, parken dort und verdichten den Brei aus Regenwasser und Laub.

Das ist verantwortungslos und diskriminierend gegenüber dem nicht motorisierten Verkehr, der aber zur Nutzung der verdreckten Geh-/Radwege durch Verkehrszeichen verpflichtet wird. Sind Geh-/Radwege nicht benutzbar, und man weicht auf die schöne saubere Straße aus (das darf man), wird man vom motorisierten Verkehr angehupt, bedrängt und genötigt. In Deutschland fehlt es am Verständnis der Verkehrsteilnehmer und § 1 der StVO ist das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt wurde:

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Auch im Zeitalter von Mobilitäts- und Verkehrswende wird es noch eine lange Zeit brauchen, bis die zuständigen Behörden den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern die gleiche Beachtung geschenkt, wie der Heiligen Kuh, dem Auto bzw. dem Autofahrer (m/w/d).

Liebe Radfahrer und Fußgänger (m/w/d), passt auf Euch auf, denn der Gesetzgeber und die Verantwortlichen für die Sicherheit im Straßenverkehr tun es nicht.